| Wichtige Hinweise für den Spendenabzug!
Gesetzesänderung vom September 2007:
Sämtliche Spenden an gemeinnützige Organisationen können jetzt bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Einteilung in 5% und 10% je nach Spendenzweck ist entfallen.
Sofern der Höchstbetrag von 20% überschritten wird, besteht die Möglichkeit, dass nicht zum Abzug gebrachte Spenden in den Folgejahren steuerlich berücksichtigt werden.
Diese Neuerungen haben zur Folge, dass die finanziellen Vorteile der Stiftung nicht mehr überwiegen. Wir bitten daher, Spenden zukünftig möglichst nicht mehr über die Stiftung „Leben ist mehr“ zu überweisen.
Wichtig: Diese Regelungen gelten bereits
rückwirkend für 2007!
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